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   OVG Niedersachsen, 18.10.2000 - 1 K 5417/98   

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https://dejure.org/2000,18503
OVG Niedersachsen, 18.10.2000 - 1 K 5417/98 (https://dejure.org/2000,18503)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.10.2000 - 1 K 5417/98 (https://dejure.org/2000,18503)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 1 K 5417/98 (https://dejure.org/2000,18503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Normenkontrolle; vollständige Verwirklichung der bekämpften Festsetzungen, Rücksichtnahmegebot; Erweiterungsinteresse eines landw. Betriebes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 3 BBauG; § 47 VwGO
    Bebauungsplan; Erweiterung; Erweiterungsinteresse; heranrückende Wohnbebauung; landwirtschaftlicher Betrieb; Normenkontrolle: Rechtsschutzbedürfnis; Rücksichtnahmegebot; verwirklichte Festsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2000 - 1 K 5417/98
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt unter anderem, wenn der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann (BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BRS 47, Nr. 185; Beschl. v. 22.9.1995 - 4 NB 18.95 -, BRS 57, Nr. 38).

    Ist der Bebauungsplan oder die mit dem Antrag bekämpfte einzelne Festsetzung durch genehmigte (oder genehmigungsfreie) Maßnahmen vollständig verwirklicht, wird der Antragsteller in der Regel seine Rechtsstellung durch einen erfolgreichen Angriff auf den Bebauungsplan nicht mehr aktuell verbessern können (BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, a.a.O.; vgl. auch Beschl. v. 8.2.1999 - 4 BN 55.98 -, NVwZ 2000, 194).

  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2000 - 1 K 5417/98
    Das Interesse eines benachbarten Landwirtes, seinen im Außenbereich privilegierten Betrieb in den Außenbereich hinein zu erweitern, vermittelt keinen Abwehranspruch gegen heranrückende Wohnbebauung aus dem Rücksichtnahmegebot, wenn das Erweiterungsinteresse vage und unrealistisch ist (BVerwG, Beschl. v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 -).

    Das Interesse des Landwirts, sich alle Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten, oder unklare beziehungsweise unverbindliche Absichtserklärungen reichen nicht aus (BVerwG, Beschl. v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 -, NVwZ-RR 1999, 423; v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 -).

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2000 - 1 K 5417/98
    Eine solche Absicht ist zwar grundsätzlich geeignet, das Rechtsschutzbedürfnis für das Normenkontrollverfahren zu begründen, es sei denn, die beabsichtigte weitere Rechtsverfolgung ist offensichtlich aussichtslos (BVerwG, Beschl. v. 9.2.1989 - 4 NB 1.89 -, BRS 49, Nr. 37).
  • BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 55.98

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2000 - 1 K 5417/98
    Ist der Bebauungsplan oder die mit dem Antrag bekämpfte einzelne Festsetzung durch genehmigte (oder genehmigungsfreie) Maßnahmen vollständig verwirklicht, wird der Antragsteller in der Regel seine Rechtsstellung durch einen erfolgreichen Angriff auf den Bebauungsplan nicht mehr aktuell verbessern können (BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, a.a.O.; vgl. auch Beschl. v. 8.2.1999 - 4 BN 55.98 -, NVwZ 2000, 194).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 44.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2000 - 1 K 5417/98
    Das Interesse des Landwirts, sich alle Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten, oder unklare beziehungsweise unverbindliche Absichtserklärungen reichen nicht aus (BVerwG, Beschl. v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 -, NVwZ-RR 1999, 423; v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 -).
  • BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95

    Normenkontrollklage - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2000 - 1 K 5417/98
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt unter anderem, wenn der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann (BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BRS 47, Nr. 185; Beschl. v. 22.9.1995 - 4 NB 18.95 -, BRS 57, Nr. 38).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.01.1983 - 1 C 2/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2000 - 1 K 5417/98
    Voraussetzung ist, dass diese Entwicklung bereits konkret ins Auge gefasst ist oder bei realistischer Betrachtung der von dem Landwirt aufzuzeigenden betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten nahe liegt (Urt. d. Sen. v. 4.1.1983 - 1 C 2/81 -, BRS 40, Nr. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1994 - 5 S 2193/93

    Nachbarschutz für Rinderzüchter?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2000 - 1 K 5417/98
    Eine Erweiterungsabsicht kann nicht losgelöst vom vorhandenen Baubestand und der bestehenden Betriebsgröße Beachtung verlangen (VGH Mannheim, Urt. v. 26.5.1994 - 5 S 2193/93 -, UPR 1995, 110).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1991 - 3 S 1344/91

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für einen an Wohnbebauung angrenzenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2000 - 1 K 5417/98
    Der TÜV Nord gelangt zu der Einschätzung, dass die Geruchsschwelle (= 1 GE/m³), also die Entfernung, bei der der spezifische Stallgeruch "erstmalig wahrnehmbar" ist, das heißt bei der eine Stallanlage bei entsprechenden Windverhältnissen "schon mal zu riechen ist", ohne allerdings ohne weiteres bereits zu belästigen (Beschl. d. Sen. v. 31.7.1998 - 1 M 2978/98 -, AgrarR 1999, 186; VGH Mannheim, Urt. v. 9.10.1991 - 3 S 1344/91 -, VBlBW 1991, 177; vgl. auch Ziff. 3.2.1 VDI-Richtlinie 3471), an weniger als 5 % der Jahresstunden an der nordwestlichen Ecke des Plangebietes gegenüber der Hofanlage der Antragstellerin überschritten wird.
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 M 2978/98

    Nachbarschutz gegen Schweinestall im faktischen Dorfgebiet; Prägung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2000 - 1 K 5417/98
    Der TÜV Nord gelangt zu der Einschätzung, dass die Geruchsschwelle (= 1 GE/m³), also die Entfernung, bei der der spezifische Stallgeruch "erstmalig wahrnehmbar" ist, das heißt bei der eine Stallanlage bei entsprechenden Windverhältnissen "schon mal zu riechen ist", ohne allerdings ohne weiteres bereits zu belästigen (Beschl. d. Sen. v. 31.7.1998 - 1 M 2978/98 -, AgrarR 1999, 186; VGH Mannheim, Urt. v. 9.10.1991 - 3 S 1344/91 -, VBlBW 1991, 177; vgl. auch Ziff. 3.2.1 VDI-Richtlinie 3471), an weniger als 5 % der Jahresstunden an der nordwestlichen Ecke des Plangebietes gegenüber der Hofanlage der Antragstellerin überschritten wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1991 - 6 S 405/91

    Zuständigkeit des Berichterstatters oder Vorsitzenden für die Entscheidungen nach

  • BayObLG, 18.01.1991 - RReg. 2 Z 330/90

    Umplanen oder Schadensersatz verlangen?

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2009 - 3 S 3037/07

    Bauplanungsrechtlicher Abwägungsvorgang; Beachtlichkeit von Fehlern; maßgeblicher

    Ein Plangeber braucht betriebliche Erweiterungsabsichten grundsätzlich bei Prüfung der Rücksichtslosigkeit einer Planung nur dann zu berücksichtigen, wenn diese bekannt und vom Inhaber hinreichend konkret dargelegt sind, ein vages und unrealistisches Erweiterungsinteresse reicht nicht aus (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.08.2006 - 1 MR 5/06 -, NordÖR 2006, 359 ff.; Urteil vom 18.10.2000 - 1 K 5417/98 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.05.2007 - 1 KN 9/05 -, NorÖR 2008, 47 [LS] und juris).
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